Monats- und Jahresbelege Monats- und Jahresbelege werden von der Kasse automatisch erstellt. Der Jahresbeleg muss jedes Jahr geprüft werden. Monatsbelege nachdrucken Monatsbelege werden nur gespeichert und nicht automatisch gedruckt. Über die Funktion Monatsbelege drucken im RKSV-Manager können Sie sie drucken. Klicken Sie im RKSV-Manager auf Monatsbelege drucken. Wählen Sie den gewünschten Beleg aus und klicken Sie auf Drucken. RKSV-Manager: Monatsbelege drucken Jahresbelege Die erforderlichen Jahresbelege werden am ersten Tag im neuen Jahr, an dem die Registrierkasse gestartet und verwendet wird, automatisch erstellt und im Datenerfassungsprotokoll hinterlegt. Der Jahresbeleg wird zusätzlich ausgedruckt. Ist die automatische Datenübermittlung an FinanzOnline aktiv, werden die Jahresbelege auch automatisch an das Finanzamt übermittelt. Jahreswechsel – was ist zu tun? Wichtig: Die RKSV sieht vor, dass mit Ablauf jedes Kalenderjahres der Monatsbeleg mit dem Zählerstand zum Jahresende (Jahresbeleg) ausgedruckt und spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres geprüft wird. Die Übermittlung eines Belegs zur Kontrolle, ob er richtig erstellt wurde und der Status OK ist, kann mit einer App für mobile Endgeräte oder im Datenstromverfahren (Webservice oder File-Upload) durchgeführt werden. Starten Sie am ersten Tag im neuen Jahr die Kassensoftware und buchen Sie den ersten Beleg. Der Jahresbeleg wird automatisch ausgedruckt. Prüfen Sie den Jahresbeleg mit der dafür vorgesehenen App oder direkt über FinanzOnline. Gerne übernimmt Ihr TOPTECH-Service-Partner die Belegprüfung gegen eine Gebühr für Sie. Sie können den ausgedruckten Jahresbeleg auch Ihrem Steuerberater übergeben, damit dieser die Überprüfung durchführt. Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zum Jahresbeleg: Erinnerung zur Registrierkassenpflicht (BMF)