Radierschutz und Geschäftsfälle So erfüllt das Kassensystem die Anforderungen der RKSV an Radierschutz, Signatur und Dokumentation der Geschäftsfälle. Elektronischer Radierschutz und Sicherheitseinrichtung Das Kassensystem erfüllt die RKSV durch die Verwendung elektronischer Signaturen. Dabei kommt pro Kassenplatz ein eigener Signaturchip zum Einsatz. Die Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline kann über den File-Upload von XML-Dateien oder manuell erfolgen. Sämtliche Einstellungen und Funktionen zur RKSV finden Sie im Kassenprogramm unter Tools → Auswertungen → Sicherheitseinrichtung. Dokumentation der Geschäftsfälle Sämtliche Geschäftsfälle (Belege) werden in einem elektronischen Journal (SQL-Datenbank) gespeichert und können nachträglich nicht mehr über die TOPTECH-Software geändert werden. Die eindeutige Kennzeichnung der Geschäftsfälle ergibt sich aus Filialnummer, Kassenplatznummer und Belegnummer. Auch Vorgänge, die keine Geschäftsfälle sind, wie Geldentnahmen oder Geldeinlagen, erhalten eine Belegnummer. Alle Barbelege, die gemäß RKSV signiert werden, sind auch im Umsatzzähler erfasst. Das gilt auch für Provisions- bzw. Vermittlungsgeschäfte, bei denen im Namen und auf Rechnung eines Dritten (ohne MwSt.) kassiert wird. Belege, die nicht unter die RKSV-Pflicht fallen und keine Barbelege gemäß RKSV sind, werden nicht signiert und haben keine Auswirkung auf den Umsatzzähler. Sie erhalten jedoch eine eindeutige Belegnummer. Signierte Belege erhalten zusätzlich eine fortlaufende Barumsatz-Nummer, die gemeinsam mit dem QR-Code auf den Belegen aufgedruckt wird. Der automatische Belegdruck ist gemäß Belegerteilungspflicht standardmäßig aktiviert.